Arbeitszeit/Verdienst
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Die Arbeitszeiten in Hotellerie und Gastronomie sind anders als in den meisten Branchen. Wer eine Ausbildung im Gastgewerbe beginnt, sollte sich bewusst sein, dass sich mit der Entscheidung für den Beruf eine Menge verändert: Arbeit auch an Wochenenden, Früh- oder Spätdienste gehören dazu. Der Tarifvertrag legt für Lehrlinge zwei freie Tage pro Woche fest. Man hat jedoch nicht automatisch am Wochenende frei. Die zwei freien Tage können in die Woche fallen - was durchaus auch Vorteile hat. So kann man man zum Beispiel Erledigungen machen. Wie sieht es mit dem Verdienst während der Ausbildung aus? Ausbildungsvergütung Rubrik I: gilt für Auszubildende, die nicht mehr als 39 Stunden in der Woche tätig sind. 1. Ausbildungsjahr: 505,- EUR 2. Ausbildungsjahr: 550,- EUR Rubrik II: gilt für volljährige Auszubildende, die mehr als 39 Stunden pro Woche bis maximal 44 Stunden pro Woche tätig sind. 1. Ausbildungsjahr: 574,- EUR 2. Ausbildungsjahr: 629,- EUR